Wie wir etwas tun, ist genauso wichtig wie das, was wir tun.
Verhaltensvereinbarungen der MS Greifenburg
Verhalten im Unterricht
Unsere Schule verstehen wir als Ort der persönlichen Entwicklung. Damit unser Unterricht effizient und mit großem Nutzen für unsere Schulkinder vonstattengeht, achten wir gemeinsam auf ein lernfreudiges Klima.
- Wir kennen unsere Pflichten laut §43 SCHUG und halten uns daran.
- Wir sind aufmerksam und beteiligen uns aktiv am Unterricht.
- Wir halten uns an Gesprächsregeln, hören zu und lassen andere ausreden.
- Wir erledigen alle Hausübungen termingerecht und bringen das benötigte Arbeitsmaterial mit.
- Unsere Laptops sind immer vollständig aufgeladen, noch bevor wir in die Schule kommen.
- Schulmöbel, Bücher und andere Gegenstände behandeln wir sorgsam.
- Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung auf unseren Arbeitsplätzen.
- Für den größtmöglichen Lernerfolg unterlassen wir Essen und Kaugummikauen während der Stunde.
Umgang miteinander
Gemeinsam sind wir stark! Ein wertschätzender Umgang miteinander steht bei uns an erster Stelle. In diesem Sinne stützen wir uns gegenseitig und geben erniedrigendem oder boshaftem Verhalten keine Chance!
- Ein respektvoller Umgang miteinander ist uns wichtig.
- Wir verwenden keine Schimpfwörter.
- Niemand wird von uns aufgrund seiner Herkunft, einer Schwäche oder aus einem anderen Grund gehänselt, beleidigt oder ausgegrenzt.
- Gewalt ist keine Lösung! In Konfliktsituationen holen wir uns Hilfe von einer Lehrperson.
- Wir behandeln andere so, wie wir selbst gerne behandelt werden möchten.
- Wir sagen „NEIN“ zu Mobbing.
- Wir machen uns gegenseitig darauf aufmerksam, wenn sich jemand gemein oder abwertend anderen gegenüber verhält.
Verhalten auf Teams und in Sozialen Netzwerken
Das Internet vergisst nichts! Dessen sind wir uns stets bewusst und halten uns an die Grundregeln wertschätzender Onlinekommunikation.
- Wir begegnen anderen in Sozialen Netzwerken und in Teams mit Höflichkeit und Respekt.
- Wir machen während des Unterrichts keine Fotos oder Videos von uns oder von unseren Lehrpersonen.
- Ebenso versenden wir keine Fotos oder Videos von anderen Schulkindern oder unseren Lehrkräften, ohne sie vorher um Erlaubnis zu fragen.
Persönliches Auftreten in der Schule
Die Mode spiegelt den Zeitgeist wider. Was gestern in war, ist morgen schon wieder out. Ein Grundsatz überdauert jedoch jeden Trend: „Kleider machen Leute“
- Wir kleiden uns für den Schulalltag angemessen und passend.
- Das Tragen von Kleidung, die unsere Persönlichkeit unterstreicht, ist für uns die Kür.
- Das Tragen von Hausschuhen ist in unserer Schule Pflicht.
- Wir halten unsere Turnsachen in Ordnung und achten darauf, dass sie regelmäßig gewaschen werden.
- Außerhalb des Turnunterrichts tragen wir keine Sportbekleidung.
- Unsere Straßen-/Sportschuhe und Jacken verwahren wir während des Unterrichts im Spind.
Persönliche Gegenstände
Mit unserer Eigenverantwortung fördern wir das Wohl der Schulgemeinschaft. Indem wir mit unseren Wertgegenständen verantwortungsvoll umgehen, vermeiden wir Konfliktsituationen.
- Unsere Laptops bleiben vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen ausgeschaltet.
- Unsere Handys bleiben während des Unterrichts im Spind.
- Jeder von uns achtet selbst und eigenverantwortlich auf seine mitgebrachten Wertgegenstände.
Verhalten im Krankheitsfall
Niemand ist gerne krank. Sollte es aber dennoch einmal der Fall sein…
- Informieren unsere Eltern den Klassenvorstand noch am selben Tag über Schoolfox o.Ä..
- Bei längerer Krankheit oder nach Aufforderung des Klassenvorstandes legen wir eine Krankmeldung des Hausarztes vor.
Unsere Konfliktlösungsschritte
Kommt es trotzdem zu Fehlverhalten einzelner Schulkinder, werden die Verstöße gemäß §47 und §49 des SCHUG geahndet.
- Ermahnung durch die Lehrperson bzw. den Klassenvorstand.
- Eintrag das Klassenbuch.
- Klärendes Gespräch mit dem Klassenvorstand und dem Schulkind.
- Gespräch mit dem Schulkind und der Direktion.
- Einberufung einer Helferkonferenz.
- Kontakt mit der Schulpsychologie.
- Meldung an die Schulbehörde/Kinder und Jugendhilfe.
- Androhung auf Suspendierung.
- Kostenersatz bei fahrlässigen oder absichtlich verursachten Schäden.
- Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (Rauchverbot/Diebstahl/Mobbing) – Verwarnung durch die Direktion- Gespräch mit den Eltern- bei mehrmaligen Verstößen kommt es zu einer Anzeige.